reglement reitcoupon

R E G L E M E N T

Für die Benützung der gemäss Art. 4 der Statuten abgegebenen Reitgutscheine

  1. Jedem Genossenschafter und jeder Genossenschafterin wird pro Jahr und pro gezeichneten Anteilsschein der RGO ein Reitgutschein ausgestellt.

  2. Der Reitgutschein kann einen Wert von Fr. 0.00-10.00 ausweisen. Über die Höhe des Werts entscheidet der Vorstand der RGO in eigener Kompetenz im 1. Quartal des Kalenderjahres.

  3. Die Reitgutscheine werden normalerweise mit der Einladung zur ordentlichen Generalversammlung versandt. Ein physischer Versand an die Genossenschafter erfolgt nur, wenn dem Reitgutschein ein Wert zugesprochen wird (vgl. Ziff. 2).

  4. Physische Reitgutscheine werden auf den Namen des anspruchsberechtigten Genossenschafters / der anspruchsberechtigten Genossenschafterin ausgestellt. Physische Reitergutscheine sind grundsätzlich nicht übertragbar.

    Genossenschafter und Genossenschafterinnen können ihre physischen Reitgutscheine gültig an ihre Kinder und Enkel, welche das 25. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen haben, übertragen.

  5. Die physischen Reitgutscheine sind gültig bis am 31. Dezember des Ausgabejahres. Nicht eingelöste Reitergutscheine verfallen entschädigungslos.

  6. Die physischen Reitgutscheine können beim Bezug von Reitstundenabonnements an Zahlung gegeben sowie auch zur Bezahlung von einzelnen Reitstunden gemäss gültiger Preisliste verwendet werden. Die Verwendung von Reitgutscheinen ist bei der Anmeldung zur Reitstunde mitzuteilen. Eine Barabgeltung sowie die Bezahlung von Reitkursen sind ausgeschlossen.

    Die Vereine, welche Genossenschafter der RGO sind, können die ihnen ausgegebenen Reitergutscheine für die Bezahlung von Probereitstunden für Neumitglieder sowie die Bezahlung von reiterlichen Vereinsanlässen (e.g. Ballreiten) verwenden. Über die Modalitäten entscheidet der Vorstand der RGO.

  7. Dieses Reglement kann durch den Vorstand jederzeit angepasst werden. Für vor der Anpassung dieses Reglements ausgestellte Reitergutscheine gilt das zum Zeitpunkt der Ausstellung geltende Reglement.

So beschlossen durch den Vorstand anlässlich der Vorstandssitzung vom 11.03.2024.

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Reglement_Reitgutscheine_2024.pdf
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